Häufig gestellte Fragen

Grundsätzliches Selbstverständnis und Regel in der Weilburger Tafel


Wer kann eine Kundenkarte für die Weilburger Tafel bekommen?

Berechtigt sind Menschen, die ein geringes Einkommen aus Arbeit und Rente haben oder öffentliche Leistungen beziehen, z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsrente, Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz. 


Welche Dokumente muss ich für eine Anmeldung mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Überprüfung Ihre Unterlagen wie Personalausweis, Einkommensnachweis, Bescheide, insbesondere Leistungsbescheide von Sozialamt oder Arbeitsamt mit.


Wie regelmäßig kann ich Lebensmittel abholen?

In der Weilburger Tafel erhalten die Kundin, bzw. der Kunde an dem vereinbarten Ausgabetag alle zwei Wochen ihre bereitgestellten Lebensmittel.

Eine Abholung ist nur an dem vereinbarten Ausgabetag möglich. Sollte der aktuelle Ausgabetag auf einen Feiertag fallen, so fällt diese Ausgabe ersatzlos aus.

Ausgabetage sind entweder Montag, Mittwoch oder Freitag.


Wie melde ich mich richtig ab, wenn ich verhindert bin?

Grundsätzlich müssen Sie uns rechtzeitig informieren, wenn Sie Ihre Lebensmittel nicht abholen können. D.h., spätestens an Ihrem Ausgabetag müssen Sie bis um 12 Uhr bei uns anrufen (!) und unter Nennung Ihrer Kartennummer mitteilen, dass Sie an diesem Tag nicht kommen können. Sie können auch schon Tage vorher anrufen und Ihre Absage auf den Anrufbeantworter sprechen. Wenn absehbar ist, dass Sie für längere Zeit oder einen späteren Zeitpunkt nicht zur Abholung kommen können, dann teilen Sie dies rechtzeitig mit, damit wir Sie für diese Termine austragen.

Im Ausnahmefall kann auch ein Bevollmächtiger, unter Vorlage Ihrer Karte, die Lebensmittel für Sie abholen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wenn eine Person / eine Familie ihre Lebensmittel 2 mal hintereinander nicht abholt, ohne sich abzumelden, sie für ein halbes Jahr gesperrt wird.


Was muss ich bezahlen? 

Jeder Kunde zahlt für die erhaltene Ware einen Grundbetrag von 3 € und für jede weitere Person im Haushalt 0,50 €. Diese Einnahmen werden benötigt, um einen Teil der laufenden Kosten der Weilburger Tafel zu decken.